COVID-19-Untersuchung

Das Labor GENvia ist vom Nationalen Institut für öffentliche Gesundheit (SZÚ) für die Durchführung von Tests auf das Vorhandensein des SARS-CoV-2-RNA-Virus, das die Krankheit COVID-19 verursacht, mittels PCR Methode zugelassen (Genehmigungsnummer: SZU/03164/2020).

Das Labor nimmt am Eignungsprüfungssystem zum Nachweis des Vorhandenseins des SARS-CoV-2-Virus teil, das vom Staatlichen Gesundheitsinstitut (SZÚ) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) organisiert wird. Die Untersuchung auf das Vorhandensein von RNA des SARS-CoV-2-Virus mit der Real-Time-PCR-Methode ist gemäß den Anforderungen der ČIA, o.p.s. akkreditiert.

Das Labor nimmt keine Proben. Das Untersuchungsmaterial wird von den zur Anzeige dieser Untersuchung berechtigten Probenahmestellen oder Arbeitsstätten direkt an das Laboratorium verteilt.

Beschreibung der Untersuchung

Die Untersuchung dient dem Nachweis des Virus SARS-CoV-2, das die hochansteckende Krankheit COVID-19 (Coronavirus-Krankheit 2019) auslöst. Die Krankheit äußert sich vor allem durch Fieber, Atembeschwerden (Husten, Atemnot), Muskelschmerzen und Müdigkeit. Ein schwererer Krankheitsverlauf wird bei älteren Menschen oder Patienten mit anderen schweren Erkrankungen beobachtet. Bei diesen Personen kann die Krankheit zum Tod führen. Andererseits verläuft die Krankheit bei einer Reihe von Infizierten asymptomatisch.
Die Untersuchung basiert auf dem Nachweis viraler RNA in der Patientenprobe durch eine molekularbiologische Untersuchung mittels Real-Time-PCR-Verfahren. Die Untersuchung des Patienten wird die derzeit andauernde Erkrankung an COVID-19 bestätigen/widerlegen. Test kann nicht feststellen, ob der Patient die Krankheit in der Vergangenheit bereits erlebt hat. Die deklarierte Sensitivität der RT-PCR-Methode zum Nachweis des Vorhandenseins von SARS-CoV-2-Virus-RNA beträgt 50 Kopien des Virus in der Probe. Die Empfindlichkeit wird wesentlich durch das Abtastverfahren beeinflusst. Voraussetzung für das Erreichen der deklarierten Sensitivität des Tests ist daher eine korrekt durchgeführte Probenahme (empfohlen wird ein Nasen-Rachen-Abstrich). Wenn es im Antragsformular „ANFRAGE MIT INFORMIERTER EINWILLIGUNG FÜR SARS-COV-2-TESTS“ deutlich angegeben ist, kann das Pooling-Verfahren für Zwecke der präventiven Screening-Testung verwendet werden. Beim Poolen kann es bei Proben mit einer begrenzten Menge an viralem genetischem Material zu einer Verringerung der Empfindlichkeit kommen. Das Ergebnis des Tests nach dem Pooling-Verfahren kann zusätzlich durch die Qualität der entnommenen Probe beeinflusst werden, die mit dem Einsatz der Pooling-Technologie nicht gewährleistet werden kann. Voraussetzung für ein valides Ergebnis ist eine korrekt durchgeführte Probenahme nach dem „NASOPHARYNGEAL SWEEPING PROCEDURE“.

Patienten sollten jedoch ihren Arzt über die Anwendung von Arzneimitteln konsultieren. Einige Arzneimittel bewirken einen weiteren Anstieg der Bilirubinkonzentration im Blut. Dazu gehören beispielsweise Atazanavir und Indinavir zur Behandlung von HIV, Gemfibrozil und Statine zur Senkung des Cholesterinspiegels, Chemotherapeutika Irinotecan und Nilotinib. Ein hohes Risiko schwerwiegender toxischer Wirkungen (Durchfall, hämatologische Toxizität) wurde beschrieben. Es wird empfohlen, diese Patienten vor Beginn der Behandlung zu untersuchen. Die molekulare Grundlage der Krankheit ist die Insertion von zwei TA-Nukleotiden in die Promotorregion des UGT1A1-Gens. Das normale Allel enthält 6 TA-Sequenzen, beim mutierten Allel erhöht sich die Anzahl der TA-Sequenzen nach Insertion auf 7. Als Folge der vorgenannten Insertion nimmt die Aktivität des vom UGT1A1-Gen kodierten UDP-Glucuronosyltransferase-Enzyms ab.

Temperatur ≥ 37,5 °C, trockener Husten, Atemnot (wenn diese Symptome nicht anders erklärt werden können)

Untersuchungsmaterial

Zur Untersuchung wird bevorzugt ein Abstrich aus dem Nasopharynx (zugänglich durch die Nasenhöhle) verwendet, wo sich das Epithel mit Flimmerzellen befindet. Als Ergänzungsmaterial zum Nasen-Rachen-Abstrich kann ein Abstrich aus dem mittleren Teil des Rachens (zugänglich durch die Mundhöhle) beigegeben werden. Die Abstriche sollten in ein Röhrchen mit flüssigem Virustransportmedium getaucht werden. Die Untersuchung kann auch aus einer Speichel-, Sputum-, BAL-, Trachealaspirat- oder Mundhöhlen- und Rachenspülung (Gurgeln) erfolgen.
Die Zeit von der Probenentnahme bis zur Annahme durch das Labor darf 24 Stunden nicht überschreiten. Proben können bei Raumtemperatur transportiert werden.

Datum der Zustellung des Prüfungsergebnisses

Das Ergebnis der Untersuchung wird innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der Probe ins Labor geliefert.

Preis: 800 CZK

PCR-Untersuchungsergebnisse

Das Ergebnis der Laboruntersuchung können Sie hier herunterladen:

(um das Ergebnis herunterzuladen, ist es notwendig, gemäß den angebotenen Varianten vorzugehen)